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   BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53   

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https://dejure.org/1953,2397
BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53 (https://dejure.org/1953,2397)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1953 - 1 StR 419/53 (https://dejure.org/1953,2397)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1953 - 1 StR 419/53 (https://dejure.org/1953,2397)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53
    Das Gericht muss sich hierbei an die im Beschluss BGHSt 2, 194 aufgestellten Grundsätze halten.

    Der Freispruch berücksichtigt die im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 2, 194) aufgestellten Grundsätze zum Verbotsirrtum und ist nicht zu beanstanden.

    Das schliesst den Schuldvorwurf allerdings nur aus, wenn ihm die Unrechtseinsicht trotz zumutbarer Anspannung seiner Erkenntniskraft und seiner sittlichen Wertvorstellungen überhaupt verwehrt bleibt (BGHSt 2, 194, 200; 4, 1, 5); denn nur dann ist der Verbotsirrtum für ihn unvermeidbar.

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53
    Das schliesst den Schuldvorwurf allerdings nur aus, wenn ihm die Unrechtseinsicht trotz zumutbarer Anspannung seiner Erkenntniskraft und seiner sittlichen Wertvorstellungen überhaupt verwehrt bleibt (BGHSt 2, 194, 200; 4, 1, 5); denn nur dann ist der Verbotsirrtum für ihn unvermeidbar.
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53
    Zwischen dem Hausfriedensbruch, der durch widerrechtliches Eindringen und Verweilen der Angeklagten in der Wohnung des Vaters der Frau Ei. begangen wurde, und einem Verbrechen gegen § 176 Nr. 2 StGB hätte Tatmehrheit bestanden; weder das Eindringen in die Wohnung noch das Verweilen darin trug zum Tatbestand des Sittlichkeitsverbrechens im Sinne des § 73 StGB unmittelbar bei (RGSt 32, 137).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53
    Deshalb kann die zweifelhafte, in dem Urteil BGHSt 3, 342 vom Senat noch nicht entschiedene Frage dahinstehen, ob das Unrechtsbewusstsein der Angeklagten hinsichtlich des Hausfriedensbruchs bei Tateinheit mit einem Verbrechen gegen § 176 Nr. 2 StGB auch für das Sittlichkeitsverbrechen Geltung hätte.
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Hier wird das Landgericht die Anwendbarkeit der inzwischen in Kraft getretenen und auch vom Revisionsgericht noch zu berücksichtigenden §§ 23, 24 StGB prüfen müssen (§§ 2 Abs. 2 StGB , 354 a StPO , 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Noch deutlicher, allerdings ohne abschließende Stellungnahme, bringt der Bundesgerichtshof Bedenken, ob das Unrechtsbewußtsein stets unteilbar sei, in der Entscheidung 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953 (JR 1954, 188; LM 5 59 Nur. 25) zum Ausdruck.
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Nach der Verurteilung ist die Neufassung des § 253 StGB vom 4. August 1953 als milderes Gesetz (§ 2 Abs. 2 StGB) in Kraft getreten, das im Revisionsverfahren noch zu beachten ist (§ 354 a StPO; BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953).
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